AGB-Design
§ 1 Vertragsschluss
(1) Für Verträge mit Hensche NetService gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
(2) Angebote von Hensche NetService in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
(3) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
(4) Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Hensche NetService. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Hensche NetService zu vertreten ist. Sollte die Ware beim Lieferanten von Hensche NetService nicht verfügbar sein, so wird Hensche NetService den Kunden unverzüglich darüber informieren und eventuell bereits geflossene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Hensche NetService bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung von Websites und sonstige Grafikdienstleistungen.
(2) Hensche NetService erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Hensche NetService, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Hensche NetService nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen
Pflichten von Hensche NetService zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Hensche NetService dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Hensche NetService schriftlich darauf hingewiesen hat.
(4) Hensche NetService ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die Preise der Angebote gelten ausschlieslich bei einem Websitehosting oder Housing auf der Hensche NetService Technik
(3) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
(4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
(5) Hensche NetService ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
(6) Sofern sich der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, ist der Provider entgegen § 1277 BGB auch ohne vollstreckbaren Titel zur Verwertung des Pfandrechtes an allen von Ihr gelieferten, geleisteten und vermittelten Nutzungsrechten, materieller und inmaterieller Waren und Dienstleistungen des Kunden berechtigt, dies gilt insbesondere für Domainrechte und eingestellte Hardware, sofern nicht der Zahlungsausgleich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Verkaufsandrohung erfolgt; §§ 1229, 1245 Abs.2 BGB bleiben unberührt.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshinderniss
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die Leistung von Hensche NetService die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Hensche NetService nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
(4) Soweit Hensche NetService ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Hensche NetService unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht
erbringen kann, treten für Hensche NetService keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen
Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
(1) Der Kunde wird die Leistungen von Hensche NetService unverzüglich abnehmen, sobald Hensche NetService die Abnahmebereitschaft mitteilt.
(2) Die Leistungen von Hensche NetService gelten als abgenommen, wenn Hensche NetService die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20
Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Hensche NetService damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Hensche NetService erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit Hensche NetService dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten
die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Hensche NetService keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
(4) Sobald Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Hensche NetService wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Hensche NetService unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, Email) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
(5) Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -Schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Hensche NetService räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Hensche NetService Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Hensche NetService.
(2) Hensche NetService geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(3) Hensche NetService nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Hensche NetService keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Hensche NetService wird sich in diesem Fall nach besten Kräften
bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
(4) Hensche NetService kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service- Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Hensche NetService vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Hensche NetService zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Hensche NetService über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzter der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Hensche NetService dabei zu unterstützen.
(7) Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Hensche NetService z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Hensche NetService unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
(1) Der Kunde räumt Hensche NetService das Recht ein, das Logo von Hensche NetService und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Hensche NetService zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) Hensche NetService behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Hensche NetService innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden ausgebessert oder ausgetauscht. Hensche NetService behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber
hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
(3) Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
(5) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
(6) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Hensche NetService binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Hensche NetService innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben.
§ 10 Haftung
(1) Hensche NetService schließt die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Hensche NetService.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt.
(3) Die vorstehende Beschränkung gilt auch für nachgewiesene Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet,
vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Hensche NetService speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -Abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung).
(2) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
(3) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(4) Hensche NetService weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 13 Mitteilungen
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(2) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
(3) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
(4) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
(5) Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 14 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Düsseldorf vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Düsseldorf vereinbart.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.