AGB-Hosting
Hensche NetService stellt dem Kunden Speicherplatz zur Speicherung von Websites des Kunden zur Verfügung und verschafft diesem/pflegt seine Domains. Zudem stellt Hensche NetService die Websites des Kunden in das World Wide Web ein. Die Websites werden unter der Domain des Kunden betrieben.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Dem Kunde wird die vereinbarte Speicherkapazität oder der vereinbarte Leistungskapazität auf dem Server, bzw. in dem Netzwerk von Hensche NetService überlassen.
(2) Möchte der Kunde auf dem Server weitere Domains als die vereinbarten verwenden, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Hensche NetService. Hensche NetService wird die Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
§ 2 Leistungen von Hensche NetService
(1) Zum Betreiben der Websites stellt Hensche NetService dem Kunden Platz auf dem eigenen Server zur Nutzung bereit.
(2) Für das Laden der Inhalte auf den Server erhält der Kunde ein Passwort.
(3) Hensche NetService sorgt sowohl für einen störungsfreien Betrieb als auch für die Funktionsfähigkeit des Server-Systems.
(4) Sie übernimmt insbesondere die Wartung des Server-Systems.
(5) Möchte der Kunde andere als die vereinbarten Daten oder Inhalte auf dem Server verwenden oder ein anderes Anwendungssystem hinzufügen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Hensche NetService. Hensche NetService wird seine Zustimmung nicht unbillig verweigern.
(7) Sollte die Auslastung des Server-Systems erreicht sein, ist Hensche NetService nicht verpflichtet, ein neues bzw. zusätzliches Server-System bereit zu stellen.
(8) In einem solchen Fall schließen Hensche NetService und der Kunde erneut einen Vertrag unter Vereinbarung eines zusätzlichen Entgelts ab.
(9) Die Verfügbarkeit des Systems (Abrufbarkeit) wird mit größer gleich 98% pro Jahr festgelegt.
(10) Wird der Wert von 98% innerhalb eines Jahres unterschritten, so wird der Kunde dies Hensche NetService anzeigen.
(11) Hiervon nicht umfasst sind die fest definierten bzw. angekündigten Wartungszeiten sowie Ausfälle von Netzen anderer Betreiber oder aufgrund höherer Gewalt, die von Hensche NetService nicht zu vertreten sind.
(12) Beabsichtigt Hensche NetService leistungsfähigere Hard- und Software einzusetzen, so steht Hensche NetService dies frei. Ist mit der Erweiterung und Verbesserung der Leistung von Hensche NetService eine Erhöhung der monatlichen Vergütung verbunden, so steht dem Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu.
(13) Hensche NetService ist berechtigt, die von dem Kunden übermittelten Daten zu bearbeiten, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
§ 3 Internetdomains
(1) Soweit Gegenstand der Leistungen von Hensche NetService auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber der zuständigen NIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
(2) Hensche NetService hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain von Hensche NetService vergebenen Subdomains.
(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er Hensche NetService hiervon unverzüglich unterrichten. Umgekehrt wird auch Hensche NetService den Kunden informieren, wenn sie aufgefordert werden sollte, die Domain des Kunden abzugeben. Hensche NetService ist in beiden Fällen berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500 €) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde Hensche NetService hiermit frei.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde haftet für sämtliche von Dritten im Zusammenhang mit den Websites geltend gemachten Ansprüche gleich welcher Art, soweit er nicht nachweist, dass er die den Schaden begründende Handlung oder Unterlassung nicht zu vertreten hat.
(2) Der Kunde wird die Daten bzw. den Inhalt auf seiner Website derart gestalten, dass keine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen hiervon ausgeht. Er wird weiterhin insbesondere Urheberrechte Dritter beachten sowie keine sonstigen verbotenen Inhalte, vor allem Kinderpornographie oder rechts- oder linksextremistische Propaganda, anbieten. Der Kunde wird keine Inhalte in das Internet einbringen oder auf sie hinweisen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.
(3) Der Kunde ist für den Inhalt der Daten allein verantwortlich. Der Kunde wird Hensche NetService von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegen diesen wegen rechtlicher Unzulässigkeit des Inhalts geltend gemacht werden.
(4) Hensche NetService wird auf Anordnung der Behörden deren Nachforschungen bei Verdacht strafrechtlicher Verstöße oder von Verstößen gegen andere Sicherheitsbestimmungen unterstützen.
(5) Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Anordnungen durch Hensche NetService erfolgt grundsätzlich nicht. Lediglich bei offensichtlich erkennbarer Rechtswidrigkeit derartiger Anordnungen wird sich Hensche NetService gegen diese in angemessener Form verteidigen. In diesem Falle besteht ein Anspruch gegen den Kunde aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
(6) Sofern der Kunde gegen die hier genannten Verpflichtungen verstößt und rechtswidrige Inhalte in das Internet einbringt, behält sich Hensche NetService vor, die Dateninhalte zu entfernen. Hensche NetService wird zur Vermeidung gegen sie gerichteter straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen bereits bei einem hinreichenden Verdacht der Rechtswidrigkeit, welcher etwa in der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen liegen kann, die Inhalte vorübergehend sperren. Hensche NetService wird die Inhalte vorübergehend entfernen, bis sich der Verdacht entkräftet hat, wobei der Kunde jederzeit zum Nachweis berechtigt ist, dass die Inhalte rechtmäßiger Natur sind. Hensche NetService kann während der vorübergehenden Entfernung der Dateninhalte nach seinem Ermessen dem Kunden anbieten, andere Inhalte auf dem vereinbarten Speicherplatz zu laden. Eine Sperre erfolgt nur dann ohne vorherige Abmahnung oder Fristsetzung zur Stellungnahme, sofern die Rechtswidrigkeit offensichtlich ist und/oder Gefahr in Verzug ist.
(7) Darüber hinaus ist Hensche NetService berechtigt, die Inhalte dauerhaft zu löschen bzw. zu entfernen, sofern sie beleidigend, diskriminierend oder in sonstiger Weise rechtlich bedenklich sind. Dies gilt insbesondere für strafbare Inhalte oder Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen. Diese dauerhafte Löschung kommt in Betracht, sofern ebenfalls ein Recht zur fristlosen Kündigung gegeben wäre und Hensche NetService den Kunden zuvor abgemahnt hat. Eine Abmahnung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Pflichtverletzung derart erheblich ist, dass für Hensche NetService die weitere Speicherung der Inhalte unzumutbar ist.
(8) Hensche NetService weist den Kunden darauf hin, dass für Anbieter von Websites eine gesetzliche Impressumspflicht besteht. Der Kunde hat in diesem Impressum insbesondere seine Postanschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) und ihren Namen sowie seine E-Mail-Adresse anzugeben. Zusätzliche Angabepflichten sind § 6 Teledienstegesetz zu entnehmen.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich kompatible und nicht fehlerbehaftete Programme/Inhalte auf dem Server der Hensche NetService laufen zu lassen.
(10) Hensche NetService behält sich vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen. Dies gilt für den Fall eines schweren oder wiederholten Verstoßes gegen die Pflicht des Kunden, lediglich kompatible und nicht fehlerbehaftete Programme/Inhalte auf dem Server der Hensche NetService arbeiten zu lassen, und sofern Gefahr im Verzug ist. Anderenfalls wird dem Kunden eine vorherige Abmahnung erteilt.
(11) Hensche NetService wird dem Kunden nach seinem Ermessen anbieten, andere Programme und Inhalte auf dem Server arbeiten zu lassen, bei welchen keine Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit zu befürchten ist.
(12) Die Daten sind von dem Kunden in der vereinbarten Struktur zu übermitteln.
§ 5 Vergütung
(1) Der Kunde zahlt eine monatliche Grundgebühr für die Bereitstellung der Dienste. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde außerdem verpflichtet, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz an Hensche NetService zu bezahlen. Hensche NetService kann darüber hinaus aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt Hensche NetService ausdrücklich vorbehalten.
(3) Der Kunde räumt Hensche NetService hiermit ein Pfandrecht zur Sicherung der Hensche NetService -Forum befindlichen Domains ein.
(4) Sollte ein Kunde im Zahlungsverzug sein, kann die Hensche NetService die Weitergabe der Domain an einen anderen Provider bis zur vollständigen Zahlung der Rückstände zzgl. evtl. Mahn- und Rechtskosten sowie der Zinsen verhindern.
(5) Sofern sich der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, ist der Provider entgegen § 1277 BGB auch ohne vollstreckbaren Titel zur Verwertung des Pfandrechtes an allen von Ihr gelieferten, geleisteten und vermittelten Nutzungsrechten, materieller und inmaterieller Waren und Dienstleistungen des Kunden berechtigt, dies gilt insbesondere für Domainrechte und eingestellte Hardware, sofern nicht der Zahlungsausgleich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Verkaufsandrohung erfolgt; §§ 1229, 1245 Abs.2 BGB bleiben unberührt.
§ 6 Nebenpflichten von Hensche NetService
(1) Hensche NetService kann die Website für planmäßige Wartungsarbeiten an ihrem Server zeitweilig außer Betrieb setzen. Hensche NetService wird dem Kunden außerplanmäßige Wartungsarbeiten mit angemessener Frist, mindestens 10 Werktage, im Voraus mitteilen. Die Offline-Schaltung ohne Vorankündigung ist unzulässig, es sei denn, Hensche NetService oder zugehörige Erfüllungsgehilfen haben diesen Umstand nicht zu vertreten und/oder er ist auf höhere Gewalt zurückzuführen.
(2) Hensche NetService ist verpflichtet, angezeigte Mängel, innerhalb vertretbarer Reaktionszeiten zu beseitigen. Nach der Behebung des Mangels ist dies dem Kunde mitzuteilen.
(3) Hensche NetService stellt eine Hotline zur Verfügung. Die Telefonnummer lautet: 0700-1968 1969
(4) Hensche NetService hat den Kunden über eingehende Beschwerden hinsichtlich des Inhalts der von ihm ins Netz gestellten Seiten zu informieren.
§ 7 Gewährleistungsrechte
(1) Hensche NetService leistet dafür Gewähr, dass seine Leistungen frei von Mängeln sind, die die Funktionstauglichkeit des Server-Systems mehr als unerheblich einschränken oder aufheben. Der Umfang der speicherbaren Daten richtet sich nach den physikalischen Grenzen und der Geschwindigkeit der eingesetzten Hard- und Software.
(2) Im Falle des Auftretens von Fehlern, die im Verantwortungsbereich von Hensche NetService liegen, insbesondere von Fehlern, welche die Datenspeicherung auf dem Server betreffen, ist der Kunde von der Entrichtung der Vergütung befreit oder der Kunde kann die Vergütung entsprechend mindern. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(3) Eine Abstandnahme vom Vertrag bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hinsichtlich des Gesamtvertrags kommt erst in Betracht, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist oder eine nicht nur unerhebliche bzw. minimale Vertragspflichtverletzung trotz Abmahnung bzw. Fristsetzung fortbesteht. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, sofern die Vertragspflichtverletzung derart schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung nicht tauglich erscheint, die Pflichtverletzung zu beenden und/oder das Vertrauen wiederherzustellen. Hensche NetService stehen vor einer solchen außerordentlichen Kündigung des Vertrags regelmäßig zwei Mängelbeseitigungsversuche bezogen auf den jeweiligen Mangel zu.
(4) Hensche NetService ist nicht mehr zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde gegen die Pflicht verstößt, lediglich kompatible und nicht fehlerbehaftete Programme auf dem System laufen zu lassen.
(5) Der Kunde ist aber berechtigt, darzulegen und nachzuweisen, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analyse wie Behebung des Fehlers nicht wesentlich erschweren.
§ 8 Haftung
(1) Hensche NetService hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die eine angemessene Deckung des aufgrund dieses Vertrags dem Kunden entstehenden Risikos des Ausfalls des Servers gewährleistet.
(2) Hensche NetService schließt die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Hensche NetService.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt.
(4) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Hensche NetService gemäß den zuvor dargestellten Differenzierungen nur dann, wenn der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.
(5) Ein Mitverschulden des Kunden ist ihm anzurechnen.
(6) Die Haftung für Garantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigem Verhalten sowie wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Geheimhaltungspflicht Datenschutz
(1) Hensche NetService hat seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung im Rahmen der Ausübung der Tätigkeiten erlangter Kundeinformationen und auch zur Wahrung des Datengeheimnisses zu verpflichten. Der Kunde wird Hensche NetService rechtzeitig darauf hinweisen, falls besonders geheim zu haltende Daten/Informationen zu beachten und einer besonderen Verschwiegenheit zu unterziehen sind, so vor allem im Bereich von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von Hensche NetService während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Hensche NetService auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(3) Hensche NetService verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Hensche NetService wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Hensche NetService gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
(4) Hensche NetService weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Hensche NetService das auf dem Server gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Es wird eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten vereinbart.
(2) Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so kann Hensche NetService das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Hensche NetService vorbehalten.
(4) Jede Partei ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, ein Erfolg ist nicht zu erwarten oder das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt erscheint. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, gegen sie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; wenn die andere Partei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung des Vertragspartners nicht innerhalb einer angemessenen Frist von zehn Werktagen beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint, wobei im Falle eines Mangels Hensche NetService regelmäßig ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht. Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn diese Vertragspflichtverletzung unwesentlich ist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht angemessen erscheint.
(5) Für den Kunden gilt als wichtiger Grund darüber hinaus, wenn es Hensche NetService für länger als fünf Werktage durch höhere Gewalt unmöglich ist, die Website abrufbar in das Internet zu stellen bzw. online zu schalten;
(6) Ist mit der Erweiterung bzw. Verbesserung der Leistung von Servern von Hensche NetService eine Erhöhung der monatlichen Vergütung verbunden, so steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu.
§ 11 Vertragsstrafe
(1) Der Kunde wird an Hensche NetService unbeschadet weitergehender Ansprüche für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine in diesem Vertrag niedergelegte Verpflichtung eine Vertragsstrafe, deren Höhe Hensche NetService nach billigem Ermessen festsetzt, zahlen. Die Vertragsstrafe gilt für jeden angefangenen Monat der schuldhaften Zuwiderhandlung als neu verwirkt.
(2) Für den Fall, dass eine Partei trotz aller ihr zumutbaren Anstrengungen die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen und Stromausfall) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.
§ 12 Allgemeine Bestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im grenzüberschreitenden Verkehr findet das UN-Kaufrecht keine Anwendung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
(3) Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Düsseldorf.